Sehtest
Für den Führerschein benötigst du außerdem einen Nachweis über ein ausreichendes Sehvermögen. Hier gibt es je nach Führerscheinklasse unterschiedlich hohe Anforderungen. Diese sind in Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt:
Für die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T musst du einen Sehtest bestehen. Wenn du die Sehtest-Bescheinigung bei der Führerscheinstelle vorlegst und so die notwendige Mindestsehschärfe nachweist, kannst du die Führerscheinprüfung ablegen. Nur wenn der Sehtest nicht bestanden wird, ist bei diesen Klassen eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.
Bewerber für Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E müssen immer eine augenärztliche Untersuchung nachweisen. Diese Untersuchung umfasst neben dem Sehtest eine Prüfung des Gesichtsfelds, des räumlichen Sehens, der Augenbeweglichkeit, des Dämmerungssehens, der Blendungsempfindlichkeit und des Farbensehens.